Eine weitere Verurteilung erfolgte durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 06.07.2015 wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen. Schliesslich wurde er am 26.03.2018 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Vergehen gegen das Waffengesetz (mehrfach) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Aufgrund der zahlreichen und teilweise einschlägigen Vorstrafen ist das Vorleben erheblich straferhöhend zu berücksichtigen. Es rechtfertigt sich eine Erhöhung um 7 Monate.