2070 f.). Mit Urteil vom 27.08.2010 des Arrondissement judiciaire II, N.________ Nidau wurde er erneut wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt (pag. 2070 f.). Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wurde er am 02.11.2010 wegen Hehlerei (Gehilfenschaft) erneut zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Eine weitere Verurteilung erfolgte durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 06.07.2015 wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen.