2067 ff.). Er wurde erstmals vom Tribunal d’arrondissement II Bienne-Nidau am 29.03.2007 wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch, Fahren ohne Haftpflichtversicherung, Diebstahls (Versuch), Betruges (Versuch), Irreführung der Rechtspflege (Versuch), Brandstiftung (Versuch), Betruges (Anstiftung), Raubes (Mitführen einer Waffe, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (Gehilfe) und Hehlerei (geringfügig) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt (pag. 2070 f.).