25.7 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2458, S. 107 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Vorleben und persönliche Verhältnisse E.________ wurde 1979 geboren. Er ist geschieden und hat keine Kinder. Er hat eine Ausbildung zum Maler absolviert, arbeitete in den letzten zwei Jahren als ________ im Restaurant ________ (pag. 2192 Z. 22 ff.). Seine Arbeitsstelle hat er Ende 2020 aufgrund der Coronapandemie verloren und ist nunmehr seit anfangs Jahr auf Stellensuche (pag. 2192 Z. 36 ff.).