Für die Irreführung der Rechtspflege, begangen als Gehilfe von J.________, hätte die Kammer bei isolierter Betrachtung sodann eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen ausgesprochen. Davon sind im Rahmen der Asperation 10 Tage zu berücksichtigen. 25.6 Zwischenfazit Gesamtstrafe Unter Berücksichtigung der Einsatzstrafe, welche um die Strafe für den Betrug sowie der beiden Irreführungen der Rechtspflege zu erhöhen ist, beläuft sich die Gesamtfreiheitsstrafe vorläufig vor Berücksichtigung der Täterkomponenten auf 24 Monate. 25.7 Täterkomponenten