71 trägen gleichsam die Grundlage bzw. den Sachverhalt, welchen I.________ und der Beschuldigte 1 bzw. J.________ bei den Strafverfolgungsbehörden deponieren konnten, so dass ihre Strafen gleich auszufallen haben. Für die Irreführung der Rechtspflege, begangen als Gehilfe von I.________ und des Beschuldigten 1, hätte die Kammer bei isolierter Betrachtung eine Freiheitsstrafe von einem Monat ausgesprochen. Davon sind im Rahmen der Asperation 20 Tage zu berücksichtigen. Für die Irreführung der Rechtspflege, begangen als Gehilfe von J.