__ zu verdanken. Die versuchte Tatbegehung rechtfertigt vorliegend eine Reduktion im Umfang von drei Monaten, was prozentual in etwa der gleichen Reduktion entspricht wie jener beim Beschuldigten 1 und beim Beschuldigten 2. 25.2.5 Fazit Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe beläuft sich unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten sowie der fakultativen Strafmilderung infolge versuchter Begehung auf 22 Monate. 25.3 Asperation für den Betrug 25.3.1 Objektives Tatverschulden Für das objektive Tatverschulden des Beschuldigten 3 beim Betrug kann vorab auf die Ausführungen unter Ziff.