Die Kammer erachtet – nicht zuletzt auch mit Blick auf die in Bezug auf den Beschuldigten 1 und insbesondere den Beschuldigten 2 festgesetzte Strafe – eine Einsatzstrafe von 25 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten 3 angemessen. 25.2.4 Fakultative Strafmilderung Versuch Hinsichtlich der fakultativen Strafmilderung infolge lediglich versuchter Tatbegehung kann vollumfänglich auf die Ausführungen zum Beschuldigten 2 unter Ziff. 24.2.4 hiervor verwiesen werden.