69 Schuldsprüche wegen versuchten Betrugs, Betrugs sowie mehrfacher Irreführung der Rechtspflege im Anschluss eine Gesamtfreiheitsstrafe festzusetzen. Für die Strafrahmen der jeweiligen Tatbestände sowie die konkret schwerste Straftat kann vollumfänglich auf die Ausführungen unter Ziff. 24.1 hiervor verwiesen werden. 25.2 Strafzumessung für den versuchten Betrug 25.2.1 Objektives Tatverschulden