Hinzu kommt, dass es sich bei den ausgesprochenen Sanktionen nicht um lediglich milde Strafen handelte: Im Jahr 2007 wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 9 Monaten, ein Jahr später zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 2014 zu einer Geldstrafe von immerhin 180 Tagessätzen verurteilt. All diese empfindlichen Strafen vermochten ihn jedoch nicht davon abzuhalten, sich für einen fingierten Raubüberfall zwecks Versicherungsbetrug überreden zu lassen und damit erneut straffällig zu werden.