Dieser Vorfall mag zwar weit zurückliegen; nicht zu verkennen ist allerdings, dass die vorliegenden Delikte nur vier Jahre später, nämlich im Jahr 2018, begangen wurden. Hinzu kommt, dass es sich bei den ausgesprochenen Sanktionen nicht um lediglich milde Strafen handelte: Im Jahr 2007 wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 9 Monaten, ein Jahr später zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 2014 zu einer Geldstrafe von immerhin 180 Tagessätzen verurteilt.