Aufgrund der zahlreichen und teilweise einschlägigen Vorstrafen ist das Vorleben im Umfang von 8 Monaten straferhöhend zu berücksichtigen. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren C.________ ist geständig. Durch seine Aussagen wurde überhaupt erst aufgedeckt, dass es sich vorliegend um einen fingierten Raubüberfall bzw. einen versuchten Versicherungsbetrug handelte. Er hat zudem nicht nur seinen Tatbeitrag eingestanden, sondern auch die Mitbeschuldigten genannt und damit die Strafverfolgung erleichtert. Es wird ihm deshalb eine Strafminderung im Umfang von 8.5 Monaten gewährt. Im Strafverfahren hat er sich stets korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist.