66 fährdung des Lebens zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 2067). Eine weitere Freiheitsstrafe von 2 Jahren wurde am 23.12.2010 vom Bezirksgericht Aarau wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach) und in Umlaufsetzen von falschem Geld ausgesprochen (pag. 2067). Am 13.03.2014 wurde er von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland erneut wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt (pag. 2068).