C.________ ist viermal und einschlägig vorbestraft (pag. 2066 ff.). Erstmals wurde er am 29.03.2007 vom Tribunal d’arrondissement II Bienne-Nidau wegen Raubes (Mitführen einer Waffe), bandenmässigen Raubes, Raubes (besondere Gefährlichkeit), Diebstahls, versuchten Betruges und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt (pag. 2066 f.). Am 20.11.2008 wurde er vom Arrondissement judiciaire II Bienne-Nidau wegen Ge-