24.7 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2446 f., S. 95 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Vorleben und persönliche Verhältnisse C.________ ist in der Schweiz geboren, wuchs aber in ________, Italien, bei seinen Eltern auf. Die obligatorische Schule besuchte er in Italien. Eine Ausbildung hat er nicht gemacht. Im Alter von 18 Jahren kam er zurück in die Schweiz. Er hat drei Geschwister. Der Bruder ist verstorben und seine beiden Schwestern, wohnen wie seine Mutter, in der Schweiz.