_, hätte die Kammer bei isolierter Betrachtung eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen ausgesprochen. Davon sind im Rahmen der Asperation 10 Tage zu berücksichtigen. Dem engen sachlichen Zusammenhang zum Hauptdelikt wurde bereits im Rahmen des objektiven Tatverschuldens Rechnung getragen. 24.6 Zwischenfazit Gesamtstrafe Unter Berücksichtigung der Einsatzstrafe, welche um die Strafe für den Betrug sowie die beiden Irreführungen der Rechtspflege erhöht wird, beläuft sich die Gesamtfreiheitsstrafe vorläufig vor Berücksichtigung der Täterkomponenten auf 26,5 Monate. 24.7 Täterkomponenten