64 halt grösser war. Bei isolierter Betrachtung würde die Kammer für diesen Schuldspruch alleine somit eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten aussprechen. Davon ist im Rahmen der Asperation auf Grund des bisher noch unberücksichtigten engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zum Hauptdelikt ein Monat zu berücksichtigen. 24.4 Asperation für die Irreführung der Rechtspflege, begangen als Gehilfe von I._