Die VBRS-Richtlinien erachten für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe im Umfang von 120 Strafeinheiten als angemessen (S. 47 der VBRS-Richtlinien): Der Täter überredet wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20‘000.00, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können.