24. Beschuldigter 2 24.1 Strafart, Methodik, Strafrahmen und schwerste Straftat Für sämtliche vom Beschuldigten 2 begangenen Delikte könnte vorliegend sowohl eine Freiheits- als auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Für den versuchten Betrug ist angesichts des konkreten Delikts lediglich die Ausfällung einer Freiheitsstrafe angezeigt. Für den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Betrugs und die beiden gehilfenschaftlichen Irreführungen der Rechtspflege käme für sich alleine betrachtet angesichts der voraussichtlichen Strafhöhe unter 180 Strafeinheiten grundsätzlich je eine Geldstrafe in Frage.