Die Legalprognose kann unter diesen Umständen, insbesondere auch auf Grund der fehlenden Vorstrafen, insgesamt als gut bezeichnet werden. Es bestehen vor diesem Hintergrund begründete Aussichten, dass sich der Beschuldigte 1 durch einen teilweise gewährten Strafaufschub im Hinblick auf sein zukünftiges Legalverhalten positiv beeinflussen lässt, so dass der teilbedingte Vollzug gewährt werden kann. Das Verschulden des Beschuldigten 1 bewegt sich vorliegend im mittelschweren Bereich.