23.3 sodann bereits ausgeführt, arbeitet der Beschuldigte 1 aktuell auf Provisionsbasis, wobei er bis heute noch nichts verdient hat. Er ist damit zwar nicht stellenlos, aber auch noch nicht vollständig und stabil in den Arbeitsmarkt eingebettet. Seit Mai 2022 lebt er alleine in einer eigenen Wohnung in ________ (pag. 2648). Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten 1 nach einem Burnout im Dezember 2021 mit anschliessendem Klinikaufenthalt wieder gut. Die Legalprognose kann unter diesen Umständen, insbesondere auch auf Grund der fehlenden Vorstrafen, insgesamt als gut bezeichnet werden.