60 Die Kammer gelangt zur Überzeugung, dass dem Beschuldigten 1 angesichts der Gesamtumstände eine immer noch gute Prognose gestellt werden kann. Dem aktuellsten Strafregisterauszug ist zwar zu entnehmen, dass gegen den Beschuldigten 1 nebst dem vorliegenden Verfahren eine weitere Strafuntersuchung, nämlich wegen Beschimpfung sowie Drohung gegen seine Ehefrau, verzeichnet ist (pag.