59 men von CHF 1'100.00 stehe ihm und seinen Kindern somit zum Leben zur Verfügung (pag. 2706 Z. 15 ff.). Mit Blick auf diese Ausführungen erachtet es die Kammer als angemessen, den Tagessatz auf das gesetzliche Minimum, mithin CHF 30.00, zu setzen. Die Geldstrafe beläuft sich demnach auf 60 Tagessätze à CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00. 23.9 Vollzug 23.9.1 Freiheitsstrafe Der Beschuldigte 1 wird mit vorliegendem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt, wofür der vollbedingte Vollzug nicht mehr möglich ist (Art.