Da der Vertrieb der Geräte noch nicht angelaufen resp. seine Einarbeitung noch nicht abgeschlossen ist, hat er zur Zeit auch noch kein Einkommen (vgl. pag. 2706 Z. 8 ff.). Von der Sozialhilfe wird er derzeit deshalb noch mit CHF 1'100.00 unterstützt (pag. 2651). Ebenfalls anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte er zudem aus, die Mietzinse (CHF 1'350.00) sowie die Krankenkassenprämien würden vom Sozialdienst zusätzlich bezahlt. Das Einkom-