58 23.4 Fazit Freiheitsstrafe Gestützt auf die vorangegangenen Erwägungen sowie unter Berücksichtigung der sich neutral auswirkenden Täterkomponenten resultiert für den versuchten Betrug z.N. der Straf- und Zivilklägerin eine Freiheitsstrafe von insgesamt 28 Monaten. 23.5 Strafzumessung für die Irreführung der Rechtspflege 23.5.1 Objektives Tatverschulden