BJS 22 7207). Ab September 2022 will er vereinbarungsgemäss Unterhaltsbeiträge für seine Kinder zahlen, welche gestützt auf Annahmen einer zukünftigen Provision festgesetzt wurden (pag. 2707 Z. 7 ff.). Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten 1 gut und er sei – nachdem er im Dezember 2021 ein Burnout erlitten hatte und sich in eine Klinik einweisen lassen musste (pag. 2707 Z. 29 ff.) – wieder stabil (pag. 2704 Z. 19). Was das Verhalten nach der Tat und während laufenden Strafverfahrens sowie die Strafempfindlichkeit betrifft, ergaben sich im Rahmen des oberinstanzlichen Verfahrens keine neuen Erkenntnisse.