Zu ergänzen ist, dass der Beschuldigte 1 heute nicht mehr bei der R.________ AG tätig ist, zumal diese nicht mehr existiert. Der Beschuldigte 1 arbeitet gemäss eigenen Ausführungen anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bei einer Firma, welche produktions-CO2-freie Geräte für Strom und Wasserenergie herstellt. Er vertreibt die Geräte und ist dabei auf Provision angestellt (pag. 2705 Z. 15 ff.). Zu den persönlichen Verhältnissen ist weiter festzuhalten, dass der Beschuldigte 1 alleine lebt und sich mitten im Scheidungsverfahren befindet (pag. 2706 f. Z. 35 ff.; vgl. ebenso Akten BJS 22 7207).