A.________ ist nicht vorbestraft (pag. 2064). Gegen ihn ist bei der Staatsanwaltschaft N.________ jedoch ein Verfahren wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung zum Nachteil eines Ehegatten hängig (pag. 2064). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wirken sich insgesamt neutral auf die Strafzumessung aus. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Dass der Beschuldigte kein Geständnis abgelegt hat, wird nicht zu seinen Ungunsten berücksichtigt. Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit ist trotz des möglichen Verlusts der Arbeitsstelle als neutral zu werten.