57 Das Gesamtverschulden des Beschuldigten 1 für den versuchten Betrug beläuft sich – vor Berücksichtigung der Täterkomponenten – auf 28 Monate Freiheitsstrafe. 23.3 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 2440 f., S. 89 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Vorleben und persönliche Verhältnisse A.________ ist 1977 in N.________ geboren und wuchs in ________ in Deutschland auf.