22, ebenfalls mit weiteren Hinweisen). Auch nach Überzeugung der Kammer kann die versuchte Begehungsweise vorliegend nicht gleich bestraft werden, wie wenn die Deliktssumme von CHF 13 Mio. ausbezahlt worden wäre. Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Reduktion jedoch (und wie bereits erwähnt), dass die Beschuldigten alles unternommen haben, um den Erfolg herbeizuführen. Die Reduktion hat damit nur marginal auszufallen und wird auf 4 Monate bestimmt.