Die Beschuldigten hätten alle notwendigen Schritte unternommen, von der Schadensmeldung bis zur Mandatierung einer Anwältin. Sie seien lediglich aufgeflogen, weil beim Beschuldigten 2 in der Garage per Zufall das Auto entdeckt worden sei, welches mit CBD beladen gewesen sei, und der Beschuldigte 2 später ein Geständnis abgelegt habe. Aus diesem Grund habe keine Auszahlung stattgefunden, was jedoch ausserhalb des Machtbereichs der Beschuldigten gestanden habe. Eine Reduktion sei aus diesem Grund nicht zu gewähren (pag. 2743). Diese Argumentation überzeugt nicht restlos.