2430, S. 87 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auch nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts darf eine Gesamtfreiheitsstrafe ausgesprochen werden, wenn mehrere Einzeltaten zeitlich sowie sachlich eng miteinander verknüpft sind und eine blosse Geldstrafe bei keinem der in einem engen Zusammenhang stehenden Delikte geeignet ist, in genügendem Masse präventiv auf den Täter einzuwirken (Urteile des Bundesgerichts 6B_141/2021 vom 23. Juni 2021 E. 1.3.2; 6B_496/2020 vom 11. Januar 2021 E. 3.4.2; 6B_112/2020 vom 7. Oktober 2020 E. 3.2 sowie 6B_1186/2019 vom 9. April 2020 E. 2.2 und 2.4).