Für die Subsumtion unter den objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 146 Abs. 1 StGB kann auf die Ausführungen zum Beschuldigten 1 unter Ziff. 19.1 hiervor verwiesen werden. Rechtfertigungs- oder Schuldausschliessungsgründe sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte 3 ist des versuchten Betrugs, gemeinsam begangen mit I.________, dem Beschuldigten 1 sowie dem Beschuldigten 2 am 2. März 2018, schuldig zu sprechen. 21.2 Betrug z.N. der O.________ AG 21.2.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand