und des Beschuldigten 1. Der Beschuldigte 2 wirkte bei der Planung des Hauptdelikts (dem Versicherungsbetrug) massgeblich mit, brachte eigene Ideen ein, setzte den Plan detailgetreu um, hielt nach seiner Festnahme auch mit Blick auf den Versicherungsbetrug eisern dicht und tat bei der Polizei weiterhin so, als wäre es ein echter Raub gewesen. Er blieb damit dem ursprünglichen Plan, welcher auf den Versicherungsbetrug abzielte, selbst dann noch treu, als es für ihn persönlich eigentlich schon gar keine Rolle mehr gespielt hätte.