Durch diese Bemühung zielte seine Planung nicht nur auf den Erhalt von CBD-Hanf als Entlöhnung ab – der fingierte Raubüberfall war mit anderen Worten kein reiner «Auftragsdiebstahl» – sondern auch darauf, dass dieser später möglichst unauffällig und erfolgreich für den Versicherungsbetrug verwendet werden konnte. Nach Überzeugung der Kammer handelte es sich beim Beschuldigten 2 somit um mehr als lediglich einen Gehilfen von I.________ und des Beschuldigten 1.