Weiter setzte er sich für die Geltendmachung und Auszahlung der Versicherungssumme ein, indem er die nötigen Unterlagen einreichte, er machte Druck, einen Vorschuss von CHF 200'000.00 zu erhalten und zog gar eine Anwältin spezialisiert auf Haftpflichtrecht bei. Ferner erstattete er der Polizei telefonische Meldung über den Raubüberfall am 1. März 2018 und lieferte anlässlich seiner Einvernahme vom 9. März 2018 weitere Details dazu. Der Beschuldigte 1 erfüllt die Kriterien der Mittäterschaft.