Hinzu kommt, dass der Beschuldigte 1 den Lohn für die Räuber, sprich die Beschuldigten 2 und 3, in Form des CBD-Hanfs organisierte. Sodann drängte er T.________, die fällige Versicherungsprämie rechtzeitig zu bezahlen und sprach sich mit I.________ hinsichtlich seines Alibis und des Vorgehens unmittelbar nach dem Raub in der Tatnacht ab. Weiter setzte er sich für die Geltendmachung und Auszahlung der Versicherungssumme ein, indem er die nötigen Unterlagen einreichte, er machte Druck, einen Vorschuss von CHF 200'000.00 zu erhalten und zog gar eine Anwältin spezialisiert auf Haftpflichtrecht bei.