An den Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht habe der Beschuldigte 1 dann nicht mehr zu Protokoll gegeben, den Batteriestand geprüft, sondern das Mobiltelefon lediglich vom «Schoss» in die Mittelkonsole gelegt zu haben. Diese Aussagen würden nicht nur den ersten widersprechen, sondern auch nicht mit den Feststellungen der Polizei übereinstimmen, welche festgestellt habe, dass er das Mobiltelefon auf Brusthöhe gehalten habe.