der Beschuldigte und C.________ bewusst und gewollt durch die Inbrandsetzung des Fahrzeuges der Marke ________, von J.________ in N.________, den Sachverhalt hergestellt hatten, welcher es J.________ erst ermöglicht hatte, mit Aussicht auf Erfolg die Strafverfolgungsbehörden irrezuführen.