3.1. als Gehilfe von I.________, und A.________, am 01.03.2018 in L.________, in den Räumlichkeiten der R.________ AG, indem der Beschuldigte und C.________ bewusst und gewollt durch die Vortäuschung des Raubüberfalls auf I.________ in den Räumlichkeiten der R.________ AG in L.________ den Sachverhalt hergestellt hatten, welcher es I.________ und A.________ erst ermöglicht hatte, mit Aussicht auf Erfolg die Strafverfolgungsbehörden irrezuführen. 3.2. als Gehilfe von J.________, am 01.03.2018 in N.________, indem