_ gekommen sei und dabei Rohstoffe (CBD-Hanf) gestohlen und zahlreiche CBD-Pflanzen zerstört worden seien und diesen Sachverhalt insbesondere anlässlich der Einvernahme als Auskunftsperson vom 09.03.2018 bei der Kantonspolizei Bern bestätigte, obwohl er von Anfang an wusste, dass dieser Raubüberfall zwecks Begehung des Versicherungsbetrugs (vgl. Ziff. B.1 hiervor) nur vorgetäuscht und folglich die angezeigte Straftat nicht verübt worden war. Dem Beschuldigten 2 wird sodann folgendes Verhalten vorgeworfen (pag. 1938 f., Hervorhebung im Original): Irreführung der Rechtspflege, Gehilfenschaft dazu, mehrfach begangen