der Beschuldigte am 01.03.2018 um 22:18 Uhr in Absprache mit I.________ die Regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern anrief und mitteilte, dass es am Abend des 01.03.2018 in den Räumlichkeiten der R.________ AG in L.________ zu einem Raubüberfall auf I.________ gekommen sei und dabei Rohstoffe (CBD-Hanf) gestohlen und zahlreiche CBD-Pflanzen zerstört worden seien und diesen Sachverhalt insbesondere anlässlich der Einvernahme als Auskunftsperson vom 09.03.2018 bei der Kantonspolizei Bern bestätigte, obwohl er von Anfang an wusste, dass dieser Raubüberfall zwecks Begehung des Versicherungsbetrugs (vgl. Ziff.