an der Befragung des Beschuldigten 2 vom 7. Mai 2018 war nur dessen Verteidigung zugegen, während die anderen Vertreter absichtlich noch nicht eingeladen worden waren (pag. 790). Der Beschuldigte 3 ging deshalb am 9. Mai 2018 davon aus, der Beschuldigte 2 habe die ganze Wahrheit gesagt, so dass er dies ebenfalls tat, statt den Verdacht unnötig auf sich als Hauptinitianten zu lenken. Es gab keinen Grund, weshalb der Beschuldigte 3 seinen Freund übermässig hätte belasten müssen. Der Beschuldigte 2 sagte bei seiner Einvernahme am 28. Mai 2018 aus, es stimme zwar, dass er Benzin über das Auto gegossen habe, das Auto habe anschliessend jedoch von selber zu brennen begonnen (pag. 812 Z. 339 ff.