Dies sei glaubhaft. Der Beschuldigte 3 habe auch geschildert, wie der Beschuldigte 2 mit der Petflasche mit etwas Restbenzin zum Auto gekommen sei. Für den Beschuldigten 3 spreche auch, dass er gewusst habe, dass der Beschuldigte 2 kürzlich beschlossen habe, die Wahrheit zu sagen. Es sei daher nicht ersichtlich, weshalb der Beschuldigte 3 seinen Freund vor diesem Hintergrund anfangs übermässig hätte belasten sollen. Gemäss BEX-Bericht, so die Vorinstanz weiter, sei das Fahrzeug vorsätzlich mit offener Flamme in Brand gesetzt worden.