Durch ihr Verhalten schufen der Beschuldigte und C.________ die Voraussetzungen dazu, dass J.________ die O.________ AG, mit Erfolg über die wahren Umstände des Fahrzeugbrandes täuschen konnte und diese J.________ infolgedessen eine nicht geschuldete Entschädigung in der Höhe von CHF 4'000.00 ausbezahlte, wodurch es bei der Versicherung zu einem Vermögensschaden in dieser Höhe kam.