41 Im Anschluss daran bestätigte J.________ sowohl am 01.03.2018 mündlich gegenüber der Kantonspolizei Bern als auch anlässlich der Einvernahme vom 08.03.2018 bei der Kantonspolizei Bern als Auskunftsperson, dass er das fragliche Fahrzeug I.________ ausgeliehen habe und es bei einem Raubüberfall auf Letzteren entwendet und anschliessend angezündet worden sei. In der Folge liess J.________ der O.________ AG, die von ihm am 06.03.2018 in L.________ unterzeichnete Schadenmeldung bezüglich Totalschaden an seinem Fahrzeug ________, zukommen.