Wie bereits bei der geltend gemachten Schadenssumme von rund CHF 13 Mio. müssen sie sich jedoch auch hier das Wissen bzw. den Plan von I.________ und dem Beschuldigten 1 anrechnen lassen, zumal der Betrag von CHF 166’800.00 für den entgangenen Gewinn des CBD-Hanfs darin enthalten ist (vgl. pag. 10069, wobei der Wert des CBD-Hanfs auf rund CHF 324'000.00 geschätzt wurde).