Der Beschuldigte 2 verfügte damit auch bereits über einen möglichen Absatzmarkt für die angestrebte Beute samt Hehler aus der eigenen Familie. Der Beschuldigte 3 hatte so die konkrete Möglichkeit, sich mit seinem Teil des CBD-Hanfes dem geplanten Verkauf in Italien anzuschliessen. Der Beschuldigte 2 hatte ihm dies auch bereits vorgeschlagen (pag. 826 Z. 47 ff.). Der Beschuldigte 2 hatte in seinen entscheidenden Erstaussagen einen möglichen Verkaufspreis von CHF 1’000.00 bis CHF 1’500.00 pro Kilogramm genannt.