Sie wirkten beim Versicherungsbetrug somit nur mit, weil sie für sich selber einen Gewinn erzielen konnten. Der Beschuldigte 2 hatte mit seinem Cousin aus Italien bereits vor dem Raubüberfall einen Besuch bei der R.________ AG gemacht und sich dabei für CBD-Hanf interessiert. Dieser Cousin wollte in Italien ein Geschäft eröffnen und CBD-Handel betreiben (pag. 2718 Z. 17 ff.). Der Beschuldigte 2 verfügte damit auch bereits über einen möglichen Absatzmarkt für die angestrebte Beute samt Hehler aus der eigenen Familie.