der Fall war, sondern der erzielbare Marktpreis beim Verkauf dessen, zumal sie das CBD-Hanf eigentlich hätten versilbern wollen. Weil sie 40 den CBD-Hanf bei einem (wenn auch fingierten) Diebstahl «gratis» erwerben konnten, hätten sie bei einem allfälligen Verkauf eine hundertprozentige Marge davongetragen. Aus den Aussagen der Beschuldigten 2 und 3 geht eindeutig und auch nachvollziehbar hervor, dass für sie die Beute im Zentrum stand. Sie wirkten beim Versicherungsbetrug somit nur mit, weil sie für sich selber einen Gewinn erzielen konnten.